Handwerkerlohn steuerlich absetzen
Wie Sie unkompliziert bis zu 1200 Euro sparen
Handwerkerkosten, genauer der Arbeitslohn, können schon seit geraumer Zeit von der Steuer abgesetzt werden. Damals lag die Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen bei 3.000€ pro Jahr. Seit dem 01.01.2009 wurde dieser Betrag auf das Doppelte, nämlich 6.000€, angehoben. Diese Maßnahme gilt seit dem 01.01.2009 vorerst unbefristet, kann allerdings jederzeit widerrufen werden.
Die Steuervergünstigung bezieht sich auf jegliche Art von Renovierungsarbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßig anfallende Renovierungsarbeiten, wie z.B. das Tapezieren von Wänden, die Verlegung von Fussbodenbelägen oder die Beseitigung von Schäden handelt. Der Steuervorteil, der in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, beträgt 20%. Da der maximale Rechnungsbetrag für Arbeitslohn wie oben erwähnt 6.000€ pro Jahr beträgt, kommt man so auf eine maximale Ersparnis von 1.200€.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Renovierungs- und instandsetzungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind. Neubauten, z.B. die Errichtung eines Anbaus, sind ausdrücklich nicht von der Maßnahme gedeckt. Sollten jedoch Reperaturen an dem Anbau fällig werden, so sind diese selbstverständlich von der Steuer in o.g. Ausmaß befreit.
Für weitere Fragen und Hinweise stehen wir Ihnen - wie auch in allen anderen Bereichen - gerne zur Verfügung.